| Referenz Deutschland | Geiseltal: Tagebau Mücheln - Herstellung großer Seen |

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Kunde Bund Projektzeitraum 2000 bis 2010 Kosten 313 Mio. Euro Kontakt Bergbauingenieur Michael Illing (Geschäftsführer) Kundenkontakt Christian Sladek
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Ausgangssituation Der Geiseltalsee ist eines der größten sachsen-anhaltischen Bergbausanierungsprojekte. Die Kohleförderung im Geiseltal ist nach fast 300 Jahren 1993 eingestellt worden. Der Tagebau Mücheln, im westlichen Teil des Geiseltales (südwestlich von Merseburg) gelegen, wurde neben der Braunkohleförderung auch durch reichhaltige Fossilienfunde bekannt (Geiseltalpferdchen). Durch den Abbau entstand ein Tagebaurestloch von rund 2.600 ha Fläche und rund 1,3 Mrd. m³ Volumen. In Zusammenhang mit der Feldentwicklung mussten 16 Ortschaften bzw. Ortsteile sowie der Fluss Geisel viermal verlegt werden. Vorgehen Die Arbeiten zur Nachnutzungsgestaltung begannen Mitte 1991. Das Ziel der bergmännischen Grundsanierung war die Herstellung einer nachnutzungsfähigen Bergbaufolgelandschaft. Seit 2003 wird die ehemalige Braunkohlengrube bei Mücheln geflutet, was insbesondere durch eine Fremdflutung des gesicherten Tagebaurestloches erfolgt. Die Fremdwasserentnahme wird in Verbindung mit einem umfänglichen Vorflutsystem Stöbnitz – Leiha-Petschbach – Geisel aus der Saale realisiert. Der Geiseltalsee wurde in die wassertouristische Konzeption "Blaues Band" des Landes eingebunden. Im Bereich Mücheln entsteht mithilfe von Landesmitteln ein Hafenstandort für Wassersport- und Freizeitaktivitäten (Marina). Zunächst werden dafür das Hafenbecken ausgehoben sowie Wege und Zufahrtsstraßen gebaut. Ergebnis Grundsätzlich wurde eine multifunktionale Nutzung des entstandenen Geiseltalsees für Erholungs-, Wohn- und Gewerbestandorte geschaffen. Die Uferflächen wurden bereits für den Weinanbau vorbereitet und genutzt. Mit einer künftigen Wasserfläche von 18,4 km2 ist er der größte See Sachsen-Anhalts und auch der größte künstliche See Deutschlands. Die Flutung des Restloches wird voraussichtlich im Jahre 2010 beendet werden können. Campingplätze, Bootshäuschen, Ferienhäuser, Hafen, Strandbereiche, Wasser- und Landliegeplätze, Slipbahn sowie gastronomische und touristische Einrichtungen sollen die Basis für ein maritimes touristisches Entwicklungsgebiet bilden. |